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Zusammenfassung der Ausführungen vom Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Uechtritz 22.05.26

Es ist vorgesehen, dass innerhalb der Monatsfrist seit Bekanntgabe (08.05.2026) der Baugenehmigung durch WEG Leiblweg 4 Klage gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht werden soll.

Da diese Klage keine aufschiebende Wirkung hat könnte das Vorhaben trotz der Klage ( das Verfahren kann ohne weiteres bis zu 18 Monaten dauern) realisiert und genutzt werden.

Deshalb soll parallel bis zum 09.06.2026. ein sogenannter Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, der darauf gerichtet ist, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.

Mit der Erteilung der Baugenehmigung hat die Stadt Stuttgart die Möglichkeiten mit den Baumassnahmen sofort zu beginnen. 

Sollte dem Eilantrag zugestimmt werden, gibt das eine Richtung für das Hauptverfahren vor. 

Sollte dieser Eilantrag abgelehnt werden, ist unwahrscheinlich, dass im Hauptverfahren gegen die Baugenehmigung entschieden wird.

Gründe für eine erfolgreiche Klage könnten sein: 

– wenn die Baugenehmigung gegen den Schutz der Nachbarn verstösst

– Der Standort der Flüchtlingsunterkunft 

– Verstoss gegen den Bebauungsplan

– Bebauung einer Grünfläche

– Wenn das Bauvorhaben rücksichtslos ist und unvereinbar ist

– Die Besucherfrequenz die Nachbarschaft stört

– Die kritische Parkplatzsituation am Schwimmbad weiter verschärft wird

– Wenn die Rettungswege im Sommer nicht freigehalten werden 

– Wenn die Geräuschemissionen der geplanten Wärmepumpe zu hoch ist

Die entscheidende Frage für den Erfolg der Klage wird sein, ob die Auswirkungen auf die Nachbarschaft unzumutbar und rücksichtslos sind. Das muss das Gericht entscheiden.

Ein weiterer Faktor ist der barrierefreie Zugang zum Burghaldenweg 

Die betreffenden Anwohner werden gebeten sich ebenfalls mit dem Rechtsanwalt Dr. Jan Brenz von der Kanzlei Kasper Knacke in Verbindung zu setzen, um in einer separaten Klage ihre Rechte durchzusetzen. 

Der Gesetzgeber hat Voraussetzungen geschaffen, dass für Flüchtlingsunterkünfte Sonderregeln im Baurecht zum Tragen kommen. 

Die geplante Flüchtlingsunterkunft ist auf die Dauer von drei Jahren genehmigt. Anschliessend muss das Grundstück wieder in den Urzustand rück versetzt werden. 

Die Gefahr besteht, dass die Stadt Stuttgart versuchen wird diese Unterkunft darüber hinaus zu nutzen. 

Keine Gründe für eine erfolgreiche Klage sind:

– Kosten 

– Wirtschaftlichkeit

– Wertverlust der Nachbargrundstück

– die Schräglage der Grünfläche 

– ist es sinnvoll, wegen unterschiedlichen Kulturen eine Flüchtlingsunterkunft vor den Eingang eines Freibades zu errichten